Fachschule Sozialpädagogik – Teilzeit
Die berufsbegleitende Ausbildung zur*m Erzieher*in führt innerhalb von drei Jahren sowohl zu einem hochqualifizierten Beruf als auch zur Fachhochschulreife. Die Ausbildung ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf der Niveaustufe 6 angesiedelt.
Erzieherinnen — und immer häufiger auch Erzieher — sind vor allem in der frühkindlichen Bildung und Erziehung, in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Heimerziehung tätig. Ihre verantwortungsvolle Aufgabe besteht darin, Kinder und Jugendliche in ihrer körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung fördernd zu unterstützen. Zu Eltern bzw. Erziehungsberechtigten halten sie engen Kontakt und stehen diesen beratend zur Seite.
Diese Aufgabe setzt voraus, das Befinden und Verhalten der Betreuten nach pädagogischen Gesichtspunkten zu beobachten und zu analysieren. Es gilt, sich zunächst ein Bild vom Entwicklungsstand des Kindes oder Jugendlichen zu machen, um darauf aufbauend einen individuellen Erziehungsplan erstellen zu können. Die ergriffenen Maßnahmen und deren Ergebnisse werden nicht nur kontinuierlich dokumentiert, sondern vor allem auch ständig — oft im Team — reflektiert, gegebenenfalls zusammen mit anderen Fachkräften.
Unterricht und praktische Ausbildung
Der allgemeinbildende Unterricht umfasst folgende Fächer:
- Deutsch / Kommunikation
- Englisch / Kommunikation
- Mathematik
- Politik
- Religion
- Naturwissenschaft
Berufsbezogener Lernbereich – Theorie mit Modulen:
- Entwicklung professioneller Perspektiven
- Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung
- Diversität und Inklusion
- Individuelle Lebenslagen
- Professionelle Entwicklungs- und Bildungsbegleitung
- Pädagogische Arbeit mit Gruppen
- Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen I und II
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaften
Hinzu kommen Wahlpflicht- bzw. optionale Lernangebote, die besondere Qualifikationen vermitteln. Beispiele für solche Angebote sind:
- MINT
- Theater- und Tanzpädagogik
Die praktische Ausbildung über 600 Std. findet berufsbegleitend in sozialpädagogischen Einrichtungen unter Anleitung und Begleitung der Fachlehrkräfte der Fachschule Sozialpädagogik statt.
- Bei einem Träger der Kinder- und Jugendhilfe i. d. R. in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.
- Im zweiten Halbjahr des ersten Schuljahres sind gemäß BbS-VO 180 Stunden in einem anderen Tätigkeitsfeld verpflichtend vorgeschrieben.
- In der Regel können Träger von Kindertageseinrichtungen den Wechsel von der Krippe in den Kindergarten oder Hort für diesen Zeitraum einplanen.
Abschluss und Perspektiven
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule Sozialpädagogik ist man berechtigt, die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher“, sowie den! „Bachelor Professional in Sozialwesen“ zu tragen. Zugleich erwerben die Absolvent*innen die Fachhochschulreife, mit der bundesweit ein Fachhochschulstudium jeglicher Fachrichtung aufgenommen werden kann. Außerdem erhalten sie auch die — allerdings auf Niedersachsen beschränkte — Hochschulzugangsberechtigung. Aufgrund der Modularisierung der Erzieherausbildung und entsprechender Vereinbarungen mit der Fachhochschule Hildesheim kann das Studium im dort angebotenen Bachelor-Studiengang „Bildung und Erziehung“ nach Teilnahme an einer Einstufungsprüfung bereits im 3. Fachsemester begonnen werden. Ebenfalls besteht durch die Kooperation mit der Universität Hildesheim die Möglichkeit der Anrechnung von Ausbildungsinhalten der Fachschule für ein Hochschulstudium im Bereich Erziehungswissenschaften.
Nach mindestens einjähriger Berufstätigkeit als Erzieher*in ist außerdem eine Weiterbildung an der Fachschule Heilpädagogik möglich.
Organisation der Ausbildung und Aufnahmevoraussetzung
Die Weiterbildung gliedert sich in 2 Ausbildungsabschnitte von jeweils 1,5 Jahren. Der Unterricht erfolgt an 1,5 Werktagen (Mittwoch nachmittags/abends 5 Stunden und Donnerstag 9 Stunden). Hinzu kommen angeleitete praxisorientierte Selbstlernphasen in Projekten und max. 4 Reflexionssamstage pro Ausbildungsabschnitt.
Bei Ausbildungsbeginn einzureichen:
- Nachweis eines Arbeitsvertrags von mind. 10 Std. in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld,
- Bescheinigung des Arbeitgebers über die Unterstützung der berufsbegleitenden Ausbildung
Vorrätig zu halten (liegen i.d.R. beim Arbeitgeber vor):
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung und eines erhöhten Immunschutzes,
- erweitertes Führungszeugnis,
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (Dauer 9 Std., nicht älter als 2 Jahre
Kosten der Ausbildung
Als öffentliche Einrichtung erhebt die Herman-Nohl-Schule kein Schulgeld.
Kontakt
Martina Kühnhold
E-Mail: martina.kuehnhold@bbs-hns-hildesheim.de
Telefon: 0 51 21 / 76 80 – 32