PFLEGE GESUNDHEIT SOZIALES HAUSWIRTSCHAFT

Berufsschule Gesundheit

› Medizinische/r Fachangestellte/r
› Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
Die dreijährige Berufsschule Gesundheit führt zum Berufsabschluss als Medizinische/r bzw. Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (MFA/ZFA); gleichzeitig kann der Realschulabschluss erworben werden. Aufgenommen werden kann, wer mindestens den Hauptschulabschluss sowie einen Ausbildungsvertrag mit einer Arzt- bzw. Zahnarztpraxis oder einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte nachweisen kann.

Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte (MFA/ZFA) — früher Arzt- und Zahnarzthelfer genannt — assistieren der Ärztin bzw. dem Arzt bei der Behandlung von Patienten und bei der Organisation der Praxis. Dieser vielfältige Aufgabenbereich setzt vielfältige Kenntnisse voraus, die in einer dreijährigen dualen Ausbildung (Praxisausbildung und Berufsschule) erworben werden. Später, im Beruf, sind durch Weiterbildung verschiedene Spezialisierungen möglich.

Der Beruf erfordert einerseits Organisationsgeschick und handwerkliche Sorgfalt, andererseits aber auch — was den Umgang mit Patienten betrifft — Überzeugungskraft und Einfühlungsvermögen.

Typische Aufgaben von Medizinischen bzw. Zahnmedizinischen Fachangestellten sind:

  • das Vorbereiten von Behandlungen
  • die Assistenz bei Behandlungen und operativen Eingriffen
  • die Reinigung und Desinfektion von Instrumenten
  • das Erstellen von Röntgenaufnahmen
  • die Betreuung der Patienten vor, während und nach der Behandlung
  • die Durchführung prophylaktische Maßnahmen
  • das Erfassen von Patientendaten, das Führen der Patientenkartei und die Terminvergabe
  • die Abrechnung mit Krankenkassen und Privatpatienten.
Ausbildung

Im 1. Ausbildungsjahr (Grundstufe) findet der Unterricht an zwei Tagen, im 2. und 3. Ausbildungsjahr (Fachstufe 1 und 2) an je einem Tag in der Woche statt.

Die schulische Ausbildung soll die Auszubildenden befähigen, berufliche Handlungen selbstständig zu planen und durchzuführen, sie aber auch zu reflektieren und ggf. zu korrigieren. Darüber hinaus lernen die Schüler, flexibel auf wandelnde Anforderungen in Berufswelt und Gesellschaft zu reagieren.

Der berufsübergreifende Unterricht umfasst folgende Fächer:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Politik
  • Religion
  • Sport

Der berufsspezifische Unterricht, der in Lernfelder organisiert ist, beinhaltet folgende Themengebiete:

  • Behandlungsassistenz
  • Praxisverwaltung und -organisation (inkl. Qualitätsmanagement)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Leistungsabrechnung.
Aufnahmevoraussetzungen

In die Berufsschule Gesundheit kann aufgenommen werden, wer mindestens den Hauptschulabschluss sowie einen Ausbildungsvertrag mit einer Arzt- bzw. Zahnarztpraxis oder einer anderen medizinischen bzw. zahnmedizinischen Ausbildungsstätte nachweisen kann. Bei Vertragsabschlüssen mit Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig.

Kosten der Ausbildung

Der Besuch der Berufsschule Gesundheit ist schulgeldfrei. Die Auszubildenden werden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht von der jeweiligen Ausbildungsstätte freigestellt. Die Vergütung wird fortgezahlt.

Weitere Bildungsperspektiven an der Herman-Nohl-Schule

Mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung wird der Sekundarabschluss I — Realschulabschluss erworben. Damit ist beispielsweise die Aufnahme in die Klasse 12 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales mit dem Schwerpunkt Gesundheit-Pflege oder dem Schwerpunkt Sozialpädagogik möglich. Mit Abschluss der Klasse 12 wird dort die allgemeine Fachhochschulreife erworben, die zu einem Fachhochschulstudium jeder Fachrichtung berechtigt.

Erfolgreiche Absolventen der Fachoberschule wiederum können sich anschließend für die Klasse 13 der Berufsoberschule Gesundheit und Soziales bewerben. In der Berufsoberschule kann die fachgebundene und — unter bestimmten Voraussetzungen (zweite Fremdsprache) — die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erworben werden, die ein anschließendes Universitätstudium erlaubt.

Anmeldung

Anmeldungen zur Aufnahme in die Berufsschule Gesundheit sind über die Ausbildungspraxen bzw. Ausbildungsstätten möglichst bis spätestens 31. Mai des Kalenderjahres an die BBS Herman-Nohl-Schule zu richten, um eine bessere Planung zu ermöglichen.

Bitte fügen Sie Ihrem Anmeldungsformular einen tabellarischen Lebenslauf bei. 

Weiterführende Links

Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit:

Kontakt

Wiebke Niebergall
Telefon: 05121/7680-0
Telefax: 05121/7680-66
E-Mail: wiebke.niebergall@bbs-hns-hildesheim.de

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31137 Hildesheim

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Mail: Sekretariat@Herman-Nohl-Schule.de