PFLEGE GESUNDHEIT SOZIALES HAUSWIRTSCHAFT

Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales

› Schwerpunkt Sozialpädagogik
Schwerpunkt Gesundheit-Pflege
Das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales führt innerhalb von drei Jahren zum Abitur. Die Schüler können zwischen den Schwerpunkten Sozialpädagogik und Gesundheit-Pflege wählen. Für junge Leute mit entsprechenden Interessen stellt diese Schulform eine attraktive Alternative zum traditionellen Gymnasium dar.

Wie die gymnasiale Oberstufe an allgemeinbildenden Schulen führen Berufliche Gymnasien zur allgemeinen Hochschulreife, also zu einem vollwertigen Abitur. Dabei umfasst die Oberstufe auch an Beruflichen Gymnasien die Klassen 11 bis 13. Häufigstes Motiv für den Besuch eines Beruflichen Gymnasiums ist, dass der Unterricht hier einen klaren Bezug zu beruflichen Praxisfeldern aufweist.

Am Beruflichen Gymnasium Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Gesundheit-Pflege stehen medizinische und pflegerische Themen im Mittelpunkt.

Den Schwerpunkt Sozialpädagogik kennzeichnen pädagogische und psychologische Themen aus den Alters- und Entwicklungsstufen der Kindheit, Jugend und dem jungen Erwachsenalter.

Das berufsbezogene Profilfach wird von Jahrgang 11 bis 13 vier Wochenstunden von Profis aus der beruflichen Praxis unterrichtet: beste Voraussetzungen für ein Studium in entsprechenden Bereichen!

Betriebspraktikum im Schwerpunkt Sozialpädagogik

Das Praktikum ist verpflichtend.

Der Schüler/die Schülerin bewirbt sich selbständig um einen Praktikumsplatz bei einer Kindertageseinrichtung.

In Klasse 11 sind unterrichtsbegleitend insgesamt 160 Zeitstunden Praktikum in einer Kindestageseinrichtung (0-10 Jahre) an einem Tag pro Woche abzuleisten.

Der Wochentag,  an dem das Betriebspraktikum in Jahrgang 11 als Tagespraxis stattfindet, wird von der Herman-Nohl-Schule vorgegeben.

Darüber hinaus sind zusätzliche Praxiszeiten in einem Umfang von 140 Stunden bis zum Erhalt der Berufsurkunde nachzuweisen (möglicherweise in den Ferien oder nach den Abiturprüfungen abzuleisten).

Sie erhalten im Praktikum und in den zusätzlichen Praxiszeiten Einblicke in das Arbeitsfeld „Erziehen, Bilden und Betreuen“ von Kindern im Alter von 0 bis 10 Jahren.

Die im Rahmen des Betriebspraktikums erbrachten Leistungen gehen in die Note für das Fach „Praxis“ ein.

An das Beenden der Klasse 13 und das Erreichen des schulischen Teils der Fachhochschulreife knüpft sich im Schwerpunkt Sozialpädagogik die zusätzliche Vergabe des Berufsabschlusses „Staatlich anerkannte Sozialassistentin/staatlich anerkannter Sozialassistent“, im Sinne der „Doppelqualifizierung“.

Unterricht

Der Unterricht findet montags bis freitags statt, überwiegend im Gebäude der Außenstelle (Adresse: Münchewiese 14).

Die Schwerpunktbildung im Beruflichen Gymnasium Gesundheit und Soziales erfolgt, indem neben den allgemein bildenden Fächern des sprachlichen, des gesellschaftswissenschaftlichen und des mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereiches die Fächer Pädagogik-Psychologie, Informationsverarbeitung sowie Betriebs- und Volkswirtschaft unterrichtet werden. Für Schüler/-innen, die eine zweite Fremdsprache erlernen müssen oder wollen, wird Spanisch angeboten.

In der Jahrgangsstufe 11 (Einführungsphase) findet der Unterricht im Klassenverband statt. Sie bereitet auf die Qualifikationsphase vor. Die Jahrgangsstufen 12 und 13 (Qualifikationsphase) gliedern sich in Halbjahre.

Der Unterricht im Profilfach und zwei weiteren Fächern (Deutsch, Englisch oder Mathematik) erfolgt auf erhöhtem Anforderungsniveau. Zwei weitere Prüfungsfächer werden mit grundlegenden Anforderungen unterrichtet. In einem Schulhalbjahr der Qualifikationsphase ist eine Projektarbeit anzufertigen, die Einblicke in wissenschaftliches Arbeiten vermittelt. Abiturprüfungsfächer sind Pädagogik-Psychologie bzw. Gesundheit-Pflege und eine Kombination aus den Fächern Deutsch, Englisch, Spanisch, Mathematik, Betriebs- und Volkswirtschaft, Informationsverarbeitung, Biologie und Religion. Im ersten bis vierten Prüfungsfach findet eine schriftliche Prüfung statt, im fünften eine mündliche.

Informationen des Niedersächsischen Kultusministerium zum Herunterladen

Information des Niedersächsischen Kultusministeriums zum Herunterladen: „Das Berufliche Gymnasium“ (PDF)

Informationsbroschüre zum Beruflichen Gymnasium im Schwerpunkt Sozialpädagogik zum Herunterladen: „Broschüre“ (PDF)

Aufnahmevoraussetzungen

In das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales kann aufgenommen werden, wer den Erweiterten Sekundarabschluss I oder die Versetzung in eine gymnasiale Oberstufe nachweist und Englisch als erste Pflichtfremdsprache erlernt hat. Außerdem sind im Schwerpunkt Sozialpädagogik die „persönliche Zuverlässigkeit“ und die „gesundheitliche Eignung“ nachzuweisen. Die persönliche Zuverlässigkeit kann durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a des Bundeszentralregistergesetzes nachgewiesen werden. Die gesundheitliche Eignung setzt voraus, dass für die Schülerin oder den Schüler durch einen erhöhten Immunschutz üblicherweise eine Gefahr einer berufstypischen Infektion nicht besteht und auch von der Schülerin oder dem Schüler eine Gefahr nicht ausgeht (§ 3, Absatz 12 der Anlage 4 zu § 33 BbS-VO, 2018) 

Kosten

Der Besuch des Beruflichen Gymnasiums ist schulgeldfrei. Bei Eintritt in die Klasse 11 können die Lehrbücher gegen eine geringe Leihgebühr ausgeliehen werden. Es fallen Kopierkosten an. Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen ist eine BAföG-Förderung möglich.

Abschluss und Perspektiven

Nach erfolgreichem Besuch des Beruflichen Gymnasiums — in der Regel dreijährig — wird mit Bestehen der Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife zuerkannt, also die Berechtigung an Hochschulen und Universitäten zu studieren.

An das Beenden der Klasse 13 und das Erreichen des schulischen Teils der Fachhochschulreife knüpft sich im Schwerpunkt Sozialpädagogik die zusätzliche Vergabe des Berufsabschlusses „Staatlich anerkannte Sozialassistentin/staatlich anerkannter Sozialassistent“, im Sinne der „Doppelqualifizierung“.

Die Fachhochschulreife wird erworben durch den Nachweis von bestimmten Leistungen im Schuljahrgang 12 plus einem einjährigen Praktikum oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung.

Nach dem Schuljahrgang 12 ist es bei bestimmten Leistungsvoraussetzungen möglich, gleich in das zweite Jahr der berufsqualifizierenden Berufsfachschule Sozialassistenz einzusteigen, um dort den Berufsabschluss zu erwerben und sich anschließend damit die volle Fachhochschule bescheinigen lassen zu können.

Anmeldung

Da die Schulplätze begrenzt sind, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung, spätestens aber zum 28./29. Februar eines Jahres. Der schriftlichen Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Anmeldeformular (auf Serviceseite als PDF-Datei herunterladen)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • 1 Lichtbild
  • im Original: Nachweis über den Erweiterten Sekundarabschluss I.
    (Wichtig: Die Zeit zwischen dem Erwerb des Abschlusses und dem Eintritt in die Herman-Nohl-Schule muss lückenlos belegt werden.)
  • als beglaubigte Kopien:
    Nachweis, dass Englisch die erste Pflichtfremdsprache ist (Zeugniskopien der fünften Klasse) und Nachweis über die bisherige Lerndauer der 2. Fremdsprache als Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlsprache (Zeugniskopien der Klasse 7 bis 10 oder eine Bescheinigung der Schule bzw. eine Erklärung, dass bisher keine 2. Fremdsprache erlernt wurde.)

Für die Bewerbung im Schwerpunkt Sozialpädagogik sind bis zu Beginn des Schuljahres folgende Nachweise einzureichen:

  • Nachweis: „Persönliche Zuverlässigkeit“ (Erweitertes Führungszeugnis)
  • Nachweis: „Gesundheitliche Eignung“
  • Nachweis: „Praktikumsplatz“ (Kindertageseinrichtung)

Kontakt

Christine Bödecker
Telefon: 05121/7680-0 bzw. 05121/206398-12
Telefax: 05121/7680-66
E-Mail: christine.boedecker@bbs-hns-hildesheim.de

Herman~Nohl~Schule
Hauptstelle
Steuerwalder Str. 162
31137 Hildesheim

Fon: 05121 76 80 0
Fax: 05121 76 80 66
Mail: Sekretariat@Herman-Nohl-Schule.de

 

Nebenstelle
Münchewiese 14
31137 Hildesheim

Fon: 05121 206 398 12
Mail: Sekretariat@Herman-Nohl-Schule.de