Berufsfachschule Pflegeassistenz
Die zweijährige Berufsfachschule Pflegeassistenz führt zum Berufsabschluss als staatlich geprüfte/r Pflegeassistent/in. Gleichzeitig können die Absolventen unter bestimmten Voraussetzungen den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erwerben. Aufgenommen werden kann, wer über den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss verfügt.
Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten sind fachlich qualifizierte Assistenzkräfte für die beruflichen Handlungsfelder der Pflege, Betreuung und Versorgung von Menschen aller Altersstufen. Das eigenständige Handeln in den jeweiligen Pflege‐ und Assistenzaufgaben setzt eine Einweisung und Kontrolle durch die im jeweiligen Einsatzgebiet verantwortliche Fachkraft voraus. In diesem Rahmen übernehmen die Pflegeassistenten eigenverantwortlich ihnen zugewiesene Aufgaben in der Pflege und Betreuung sowie bei der Durchführung ärztlich veranlasster therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen.
Der Beruf erfordert vor allem Interesse und Freude an der Arbeit mit Menschen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigung oder auf Grund einer schwierigen Lebenssituation der Pflege und Betreuung bedürfen. Unerlässliche Voraussetzungen für die Ausbildung und den späteren Beruf sind Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein.
Weitere Perspektiven
Mit dem erfolgreichen Abschluss als „Staatlich geprüfte Pflegeassistentin“ bzw. „Staatlich geprüfter Pflegeassistent“ stehen den Absolventen folgende weitere Ausbildungswege offen:
- Klasse 2 der dreijährigen Berufsfachschule Altenpflege;
- Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule Sozialassistentin/-assistent mit dem Schwerpunkt Persönliche Assistenz (nur mit Realschulabschluss)
- Fachschule Heilerziehungspflege (nur mit Realschulabschluss).
Da mit dem Abschluss der Berufsfachschule Pflegeassistenz unter bestimmten Voraussetzungen zugleich der Realschulabschluss erworben wird, ist auch der Besuch weiterführender Schulen möglich, etwa der Fachoberschule Gesundheit und Soziales.
Unterricht und praktische Ausbildung
Die Ausbildung zur Pflegeassistentin bzw. zum Pflegeassistenten beinhaltet eine pflegerische Grundausbildung, die auf berufliche Tätigkeiten in der Altenpflege, Heilerziehungspflege, Familienpflege und Krankenpflege vorbereitet. Damit ersetzt die Berufsfachschule Pflegeassistenz die früheren einjährigen Ausbildungsgänge zur Altenpflegehilfe, Heilerziehungshilfe und Gesundheits- und Krankenpflegehilfe sowie die zweijährige Berufsfachschule Sozialpflege (Pflegevorschule).
Die schulische Ausbildung gliedert sich in zwei Lernbereiche:
Berufsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Fremdsprache/ Kommunikation
- Mathematik
- Politik
- Sport
- Religion
Berufsbezogener Lernbereich — Theorie
- Arbeits- und Beziehungsprozesse
Lernfelder:
– Berufliches Selbstverständnis entwickeln
– Beziehungen gestalten - Unterstützung des Menschen
Lernfelder:
– Menschen bei der Versorgung unterstützen
– Menschen bei der Lebensgestaltung unterstützen - Pflege von Menschen
Lernfelder:
– in stabilen Pflegesituationen pflegen und begleiten
– veränderte Pflegesituationen wahrnehmen und adäquat reagieren - Optionale Lernangebote
Die praktische Ausbildung findet in ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen der Altenpflege, der Krankenpflege, der Behindertenhilfe und der Familienpflege statt. Sie umfasst insgesamt 960 Zeitstunden (ca. 24 Wochen).
Wichtiger Hinweis:
Es ist unbedingt zu empfehlen, vor Beginn der Ausbildung an einem „Erste-Hilfe-Lehrgang“ teilzunehmen.
Anmeldung
Anmeldungen sind jeweils bis zum 28./29. Februar eines Jahres an die Herman-Nohl-Schule zu richten. Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach Eignung und Leistung ausgewählt. Die Note des Hauptschulabschlusses sollte mindestens 3,3 betragen.
Die in § 3 Abs. 8 der Anlage 4 zu § 33 der BBS-VO getroffenen Regelungen zur Aufnahme in die Klasse 2 der BFS Pflegeassistenz sollen konkretisiert und die Zugangsvoraussetzungen für einen Einstieg in die Klasse 2 der BFS – Pflegeassistenz – bei Vorliegen z. B. eines anderen schulischen / betrieblichen Berufsabschlusses (auch fachfremd) und Berufserfahrung abschließend definiert werden.
Demensprechend kann in Klasse 2 der BFS Pflegeassistenz aufgenommen werden, wer:
- 1) eine zweijährige Berufsfachschule – Ernährung, Hauswirtschaft und Pflege- – oder eine gleichwertige einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat,
- 2) mindestens einen Sekundarabschlusses I – Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweist und a) ein Jahr in Vollzeit als Hilfskraft oder b) ein Jahr in Vollzeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes im pflegenahen Bereich einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus oder c) auch ehrenamtlich mindestens drei Jahre im Betreuungsdienst des Katastrophenschutzes tätig war,
- 3) nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweist oder
- 4) nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung an einer Qualifizierung in der Alltagsbegleitung im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden teilgenommen hat und mindestens zwei Jahre lang in der Alltagsbegleitung tätig war.
Der schriftlichen Bewerbung sind zunächst folgende Unterlagen beizufügen:
- Anmeldeformular (auf Serviceseite als PDF-Datei herunterladen)
- 1 Lichtbild
- tabellarischer Lebenslauf
- Abschlusszeugnis der Hauptschule (beglaubigter Kopie)
Weiterführender Link
Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit:
Kontakt
Cordula Henke
Telefon: 05121/7680-14
Telefax: 05121/7680-66
E-Mail: cordula.henke@bbs-hns-hildesheim.de